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   VGH Bayern, 12.10.2011 - 11 CS 11.2194   

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https://dejure.org/2011,65132
VGH Bayern, 12.10.2011 - 11 CS 11.2194 (https://dejure.org/2011,65132)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2011 - 11 CS 11.2194 (https://dejure.org/2011,65132)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 11 CS 11.2194 (https://dejure.org/2011,65132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Mindestens zweimaliger Cannabiskonsum;Motorisierte Straßenverkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration von 2,2 µg/L im Blut;Unerheblichkeit fehlender Ausfallerscheinungen;Streitwerthöhe in Verfahren, die eine Fahrerlaubnis der ehemaligen Klasse 3 zum Gegenstand haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 CS 10.2550

    Streitwertfestsetzung bei Entzug oder Erteilung einer Fahrerlaubnis für mehrere

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2011 - 11 CS 11.2194
    Demgegenüber schließt die Klasse C1 die Klasse B nicht ein; vielmehr handelt es sich nach § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV um zwei einander ergänzende Berechtigungen, die (unter Hinzunahme der Klasse E) erst zusammen den Umfang der Befugnisse ergeben, die eine Fahrerlaubnis der ehemaligen Klasse 3 verlieh (vgl. eingehend dazu BayVGH vom 23.11.2010 BayVBl 2011, 189/190).
  • VG München, 28.03.2013 - M 6a S 13.812

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum (hier: bestritten);

    Danach liegt die THC-Konzentration im Blut nach sechs Stunden ganz überwiegend unter 1, 0 µg/L (=ng/ml), bei höheren Dosen kann allenfalls mit einem THC-Wert zwischen 1, 0 und 2, 0 µg/L gerechnet werden (BayVGH, B.v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182 - Rn. 9 nach juris; B.v. 30.3.2012 - 11 CS 12.361 - Rn. 10 nach juris; VG München, B.v. 2.2.2012 - M 6a S 12.304; BayVGH, B.v. 12.10.2011 - 11 CS 11.2194 - Rn. 14 nach juris; B.v. 19.7.2010 - 11 CS 10.540 - Rn. 10 f. nach juris).

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmung des Trennungsvermögens im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV rein objektiv erfolgt, unabhängig davon, ob sich der Betreffende (noch) unter dem Einfluss von Cannabis gefühlt hat oder nicht (mehr) (BayVGH, B.v. 12.10.2011 - 11 CS 11.2194 - Rn. 12 nach juris).

  • VG München, 14.05.2013 - M 6b S 13.692

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeforderten

    Die Bestimmung des Trennungsvermögens im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV erfolgt rein objektiv, unabhängig davon, ob sich der Betreffende (noch) unter dem Einfluss von Cannabis gefühlt hat oder nicht (mehr) (BayVHG, B.v. 12.10.2011 - 11 CS 11.2194 - juris Rn. 12).

    Danach liegt die THC-Konzentration im Blut nach sechs Stunden ganz überwiegend unter 1, 0 µg/L (=ng/ml), bei höheren Dosen kann allenfalls mit einem THC-Wert zwischen 1, 0 und 2, 0 µg/L gerechnet werden (BayVGH, B.v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182 - juris Rn. 9; B.v. 30.3.2012 - 11 CS 12.361 - juris Rn. 10; VG München, B.v. 2.2.2012 - M 6a S 12.304; BayVGH, B.v. 12.10.2011 - 11 CS 11.2194 - juris Rn. 14; B.v. 19.7.2010 - 11 CS 10.540 - juris Rn. 10 f.).

  • VG Bayreuth, 10.07.2012 - B 1 S 12.453

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    In Verbindung mit dem eingeräumten Konsum am Vorabend ergibt sich schon daraus ein zumindest zweimaliger Cannabiskonsum des Antragstellers (vgl. zu ähnlichen Sachverhalten insbesondere BayVGH vom 12.10.2011 Az. 11 CS 11.2194, vom 31.3.2011 Az. 11 CS 11.256, vom 13.12.2010 Az. 11 CS 10.2873, vom 19.7.2010 Az. 11 CS 10.540, vom 25.3.2010 Az. 11 CS 09.2580, vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046 und vom 7.1.2009 Az. 11 CS 08.1545).
  • VG München, 05.02.2013 - M 6a S 12.6117

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum (bestritten);

    Auch ein milderes Mittel in Form der Auferlegung eines Abstinenzprogramms kommt vor Ablauf der sog. verfahrensmäßigen Jahresfrist unter entsprechender Anwendung der Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV nicht in Betracht (BayVGH B. v. 9.5.2012, Az.: 11 ZB 12.614; BayVGH B. v. 12.10.2011, Az.: 11 CS 11.2194, Rn. 15 zitiert nach juris).
  • VG München, 02.09.2013 - M 6a S 13.3363

    Entziehung der Fahrerlaubnis; (zumindest) gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die das Gericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs seiner Rechtsprechung zur Frage eines Abbaus von THC im Blut zu Grunde legt, liegt die THC-Konzentration im Blut nach sechs Stunden ganz überwiegend unter 1, 0 µg/L (=ng/ml), bei höheren Dosen kann allenfalls mit einem THC-Wert zwischen 1, 0 und 2, 0 µg/L gerechnet werden (BayVGH, B.v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182 - juris Rn. 9; B.v. 30.3.2012 - 11 CS 12.361 - juris Rn. 10; VG München, B.v. 2.2.2012 - M 6a S 12.304; BayVGH, B.v. 12.10.2011 - 11 CS 11.2194 - juris Rn. 14; B.v. 19.7.2010 - 11 CS 10.540 - juris Rn. 10 f.).
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